Diese Bedingungen bestehen aus zwei Teilen. Teil A sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Orcamultimedia. Teil B ist die Leistungsbeschreibung und enthält die besonderen Bedingungen für den Online-Dienst punchout.dev. Bei Widersprüchen geht Teil B als Leistungs- und Produktbeschreibung im Sinne von Ziffer 1.2 vor.
Teil A — Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thomas Wild – orcamultimedia
Begriffsdefinitionen
Soweit in den nachfolgenden Geschäftsbedingungen Begrifflichkeiten verwendet werden, sind im Rahmen der Verwendungen in diesen AGB folgende Bedeutungen und Anforderungen zugrunde zu legen.
Orcamultimedia: Orcamultimedia bezeichnet den Auftragnehmer, also den Inhaber Thomas Wild.
Kunde: Kunde ist derjenige in dessen Online-Shop die von Orcamultimedia entwickelten Programme und Schnittstellen verwendet werden.
Auftraggeber: Auftraggeber ist derjenige, der mit Orcamultimedia den Vertrag geschlossen hat. Nachdem Auftraggeber teils für den Kunden tätige Agenturen oder sonstige Dritte sind, muss der Auftraggeber nicht zwingend auch der konkrete (End-)Kunde sein. Ist der Auftraggeber Betreiber des jeweiligen Shop-Systems, so ist er gleichzeitig auch Kunde. Weichen Auftraggeber und Kunde ab, so ist gegenüber Orcamultimedia stets der Auftraggeber für das Verhalten des Kunden verantwortlich. Dies auch dann, wenn dies in den AGB an anderer Stelle nicht noch einmal ausdrücklich klargestellt wird.
Code: Code umschreibt das aus einem Programmmodul bestehende Werk, welches Orcamultimedia zur Verfügung stellt. Es handelt sich um eine Schnittstelle mit der ein Shop-System des Kunden mit anderen Softwareprogrammen (z.B. SAP) Daten austauschen kann.
Shop-System: Shop-System beschreibt das jeweilige EDV-System, mit welchem eine elektronische Verkaufsplattform des Kunden technisch betrieben wird (z.B. WooCommerce/WordPress-Plug-Ins; Shopware; Magento; Oxid). Der Begriff Shop-System beschreibt auch reine Test-Systeme, welche nur zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Kompatibilität verwendet werden (z.B. Virtuelle System der jeweiligen Verkaufsplattform)
Live-Shop-System: Live-Shop-System beschreibt die konkrete im alltäglichen Betrieb vom Kunden bereits genutzte und für Drittkunden des Kunden tatsächlich auch jederzeit „live“ verfügbare Instanz der konkreten elektronische Verkaufsplattform.
Softwareversion: Der Begriff Softwareversion beschreibt welche konkrete Versionsnummer der Software in dem jeweiligen Shop-System oder dem Live-Shop-System genutzt wird. Besteht das Shop-System aus mehreren Programmen (z.B. Wordpress in Kombination mit Woo-Commerce), so sind die konkreten Versionsnummern aller Programmbestandteile von dem Begriff der „Softwareversion“ umfasst.
Roll-Back: Roll-Back beschreibt das Wiederherstellen eines vorherigen Zustandes eines Shop- oder Live-Shop-Systems. In der Regel basiert ein Roll-Back auf einem konkreten Backup.
1. Geltungsbereich, Anwendungsumfang, Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Orcamultimedia.
1.2. Diese AGB ergänzen die Leistungs- und Produktbeschreibungen sowie die Ausführungen in Angeboten der Orcamultimedia. Bei Widersprüchen sind die Ausführungen in der konkreten Leistungs- und Produktbeschreibung maßgeblich.
1.3. Nachfrage durch Orcamultimedia hat der Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Weichen Kunde und Auftraggeber voneinander ab, so hat der Auftraggeber die Beantwortung mit dem Kunden zu koordinieren und sicherzustellen, dass eine wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung folgt. Ein Verschulden des Kunden oder Unklarheiten, welche aus der Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Kunden resultieren, hat gegenüber Orcamultimedia der Auftraggeber wie eigenes Verschulden zu vertreten.
2. Leistung, Service and Support, Updates
2.1. Orcamultimedia wird im Zusammenwirken mit dem Auftraggeber zu überlassende Module für bestehende Shop-Systeme entwickeln und programmieren, welche der Kunde nach Prüfung auf Funktion und Kompatibilität in sein Live-Shop-System einbindet.
2.2. Der von Orcamultimedia entwickelte Code wird für einen jeweiligen, vom Auftraggeber mitzuteilenden Softwarestand des Live-Shop-Systems des Kunden angepasst. Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, schuldet Orcamultimedia einen, auf den zum Zeitpunkt des Angebotes im Live-Shop-System des Kunden genutzten Softwarestand angepassten Code.
2.3. Eine Pflicht, den jeweiligen Code von Orcamultimedia mit einem kostenlosen Update an eine nach dem Vertragsschluss geänderte, neue Softwareversion anzupassen besteht nur, wenn eine solche Anpassung ausdrücklich, schriftlich vertraglich vereinbart ist.
2.4. Soweit nicht ausdrücklich abweichend in Schriftform vereinbart ist durch Orcamultimedia über die Programmierung hinaus kein gesonderter Service and Support geschuldet. Von dieser Klausel ausdrücklich nicht umfasst sind solche Tätigkeiten die zur Erfüllung der vertragsgemäßen Hauptpflicht (Nachbesserung) erforderlich sind.
3. Vorherige Testpflichten und Einbindung der Plug-Ins
3.1. Der Code für die jeweiligen Plug-Ins/Schnittstellen, welche von Orcamultimedia für den Kunden entwickelt werden, kann je nach Vereinbarung auf zwei verschiedene Varianten zur Verfügung gestellt werden (Auslieferung):
3.1.1. In der Variante 1 stellt Orcamultimedia den Code des Plug-Ins/der Schnittstelle nur zur Verfügung. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, diesen Code dann in das jeweilige Shop-System oder Live-Shop-System selbstständig einzubinden. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Funktionsfähigkeit des Codes in einem, dem Live-Shop-System vollständig entsprechenden, zu Testzwecken aufgesetzten, gesonderten Shop-System auf seine Funktionsfähigkeit und Kompatibilität zu überprüfen, bevor eine Einbindung in das Live-Shop-System des Kunden erfolgt.
3.1.2. In der Variante 2 wird Orcamultimedia auf Wunsch den Kunden den jeweiligen Code unmittelbar in ein vom Kunden zur Verfügung gestelltes Shop-System einbinden, so dass Funktions- und Kompatibilitätstests durch den Kunden erfolgen können. Die Verantwortlichkeit für die Vergleichbarkeit des zu Testzwecken errichteten Shop-Systems mit dem Live-Shop-System des Kunden, trägt der Auftraggeber. Eine Einbindung direkt in ein Live-Shop-System schuldet Orcamultimedia nicht
3.2. Die abschließende, individuelle Anpassung des Codes, nach den Vorgaben des Kunden erfolgt nach Installation gemäß den Varianten 1 oder 2. Weichen Kunde und Auftraggeber voneinander ab, so hat der Auftraggeber die Klärung der Vorgaben mit dem Kunden zu koordinieren und sicherzustellen, dass Orcamultimedia vollständig über die zur Anpassung notwendigen Umstände informiert wird und Fragen von Orcamultimedia wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Ein Verschulden des Kunden oder Unklarheiten, welche aus der Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Kunden resultieren, hat gegenüber Orcamultimedia der Auftraggeber wie eigenes Verschulden zu vertreten.
3.3. Vor der Einbindung in das Live-Shop-System des Kunden ist der Kunde stets verpflichtet Kompatibilitätstest und Funktionstests durchzuführen. Hierzu ist zu Testzwecken ein Shop-System zu nutzen, welches dem Live-Shop-System in allen relevanten Punkten vollständig zu entsprechen hat, bei dem jedoch keine Gefahr besteht, dass das Live-Shop-Systems bei auftretenden Software-Fehlern oder Inkompatibilitäten beeinträchtigt wird.
3.3.1. Orcamultimedia ist auf das zu Testzwecken eingerichteten Shop-Systeme Zugriff zu gewähren. Jegliche Funktions- und Kompatibilitätsprobleme, welche sich in der Testphase zeigen, sind unverzüglich an Orcamultimedia zu melden.
3.3.2. Die Funktionstests durch den Kunden sind, soweit nicht anders vereinbart, binnen vier Wochen nach Zur-Verfügungstellung des als finale Version bezeichneten Codes durch Orcamultimedia abzuschließen. Der Auftraggeber hat mit Abschluss des Tests mitzuteilen, ob diese erfolgreich waren. Auf diese Mitteilung hin wird Orcamultimedia eine gesonderte Freigabe der finalen Version des Codes erklären. Erfolgt kein fristgerechter Test oder werden dessen Ergebnisse nicht mit Ablauf der Testfrist von vier Wochen an Orcamultimedia mitgeteilt, so gilt der jeweilige Code auch ohne weitere Erklärung durch Orcamultimedia als abgenommen.
3.3.3. Weichen Kunde und Auftraggeber voneinander ab, so ist der Auftraggeber gegenüber Orcamultimedia für Pflicht- und Mitwirkungsverletzungen des Kunden im Rahmen des Testphase wie für eigenes Verschulden verantwortlich.
3.4. Die Einbindung in das Live-Shop-System nach den Tests hat ausschließlich durch den Auftraggeber oder den Kunden aber nicht durch Orcamultimedia zu erfolgen. Die Einbindung des jeweiligen Codes in das Live-System eines Kunden darf nur nach Abschluss der in diesen AGB beschriebenen Funktions- und Kompatibilitätstest sowie – wenn in diesen AGB vorgesehen - Freigabe durch Orcamultimedia erfolgen. Führt der Kunde die Einbindung ohne Einhaltung dieser Voraussetzungen durch, hat Orcamultimedia Funktions- und Kompatibilitätsprobleme und deren Folgen nicht zu vertreten.
3.5. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass jedes IT-System Besonderheiten aufweist und eine vollständige Funktionalität und eine Kompatibilität ohne vorherige Tests in einer sicheren, nicht dem Live-Betrieb dienenden Umgebung daher nicht geprüft werden kann. Die unmittelbare Einbindung eines neuen Codes in ein Live-System ist daher ohne vorherige Tests mit einem von Orcamultimedia nicht kalkulierbaren und daher nicht zu vertretenden Risiko verbunden.
3.6. Der Kunde ist verpflichtet vor jeder Einbindung eines durch Orcamultimedia gelieferten Codes ein Backup des jeweiligen Shop-Systems vorzunehmen, um im Falle unerwarteter Software-Probleme ein Roll-Back vornehmen zu können. Weichen Auftraggeber und Kunde voneinander ab, so ist der Auftraggeber für ein abweichendes Verhalten des Kunden gegenüber Orcamultimedia verantwortlich.
4. Nutzungsrechte und Lizenzen
4.1. Die Nutzungsrechte an dem von Orcamultimedia zur Verfügung gestellten Code sind nicht exklusiv und werden nur für den jeweils im Angebot konkret vereinbarten Shop-System, betrieben unter der konkret vereinbarten Domain eingeräumt. Eine Nutzung in einem anderen Shop-System oder unter einer anderen Domain bedarf einer gesondert zu vereinbarenden Einräumung eines Nutzungsrechts durch Orcamultimedia.
4.2. Ein Recht des Kunden und/oder des Vertragspartners zur Änderung des Codes besteht nur nach Freigabe durch Orcamultimedia. Es wird klargestellt, dass das Urheberrecht alleinig bei Orcamultimedia verbleibt.
4.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten Nutzungsrechte an dem ihm von Orcamultimedia überlassenen Code einzuräumen oder den Code zu veräußern.
4.4. Enthält der Code Inhalte, deren Urheberrechte bei Dritten liegen (z.B. Programmbestandteile oder Programm-Bibliotheken, welche z.B. Open-Source-Lizenzen unterliegen), so gelten deren Lizenzbedingungen.
5. Liefer- und Bereitstellungsfristen
Von Orcamultimedia veranschlagte Liefer- und Bereitstellungsfristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich, schriftlich als Fixtermin mit dem Auftraggeber vereinbart werden.
6. Haftungsbeschränkung
6.1. Für Schäden haftet Orcamultimedia nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Orcamultimedia oder seiner Erfüllungsgehilfen. Verletzt Orcamultimedia oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den Orcamultimedia bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig. Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.2. Soweit der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung von Orcamultimedia außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe des doppelten Auftragswertes.
6.3. Weichen Kunde und Auftraggeber voneinander ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die obigen Haftungsbeschränkungen zu Gunsten Orcamultimedia auch gegenüber dem Kunden einzubeziehen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall auch verpflichtet Orcamultimedia von Ansprüchen des Kunden freizustellen (z.B. falls sich ein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter ergibt oder eigene, sonstige Ansprüche des Kunden gegen Orcamultimedia entstehen), welche daraus resultieren, dass eine Einbeziehung der Haftungsbeschränkungen gegenüber dem Kunden nicht erfolgt oder aus sonstigen Gründen nicht wirksam ist.
7. Gewährleistung
Beschaffenheitsvereinbarungen im Angebot sind gegenüber abweichenden, objektiven Anforderungen an den jeweiligen Code vorrangig.
8. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, Schriftformklausel
8.1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem am Sitz von Orcamultimedia örtlich zuständigen Gericht zu erheben. Orcamultimedia ist unbeschadet dessen auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Der Auftraggeber wird diese Gerichtsstandsbedingungen auch dem Kunden auferlegen und anderenfalls Orcamultimedia von sämtlichen Mehrkosten auf Grund abweichender Gerichtsstände freistellen.
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
8.3. Jegliche Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind schriftlich festzuhalten.
Teil B — Leistungsbeschreibung und besondere Bedingungen für punchout.dev
B1. Gegenstand
B1.1. punchout.dev (der „Dienst“) ist ein von Orcamultimedia betriebener Online-Dienst (Software as a Service), der einen Online-Shop des Kunden als OCI- oder cXML-Punchout- Katalog an die E-Procurement-Systeme seiner Geschäftskunden (die „Käufer“) anbindet. Der Dienst besteht aus dem Skript-Snippet für den Shop, dem Kundenportal unter punchout.dev, der serverseitigen Erkennung des Warenkorbs, der Übergabe des Warenkorbs im Protokoll des Einkaufssystems, dem Test-Punchout (Simulator) sowie den Shop-Plug-ins für unterstützte Shop-Systeme.
B1.2. Die Warenkorb-Erkennung erfolgt automatisiert mit Hilfe eines KI-Sprachmodells aus dem Inhalt der Warenkorbseite. Sie ist ein Hilfsmittel und kann Positionen, Mengen oder Preise unvollständig oder unrichtig erkennen. Der Dienst zeigt dem Käufer den erkannten Warenkorb vor der Übergabe an; die Übergabe erfolgt erst nach dessen Bestätigung. Die Richtigkeit der übergebenen Daten ist vom Kunden bzw. dem Käufer zu prüfen; Orcamultimedia schuldet keine fehlerfreie Erkennung.
B1.3. Der Dienst vermittelt Daten zwischen dem Shop des Kunden und dem Einkaufssystem des Käufers. Orcamultimedia ist weder Partei des Kaufvertrags zwischen Kunde und Käufer noch verantwortlich für die Verfügbarkeit, Konfiguration oder das Verhalten von Shop-Systemen und Einkaufssystemen Dritter.
B1.4. Die Plug-ins für Shop-Systeme sind „Code“ im Sinne von Teil A. Für deren Einbindung gelten insbesondere die Test- und Backup-Pflichten der Ziffer 3 und die Nutzungsrechte der Ziffer 4; als vereinbartes Shop-System und vereinbarte Domain gilt der jeweils im Portal angelegte Shop.
B2. Vertragsschluss, Konto und Organisation
B2.1. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmen (B2B). Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Auftraggeber, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
B2.2. Der Vertrag über die kostenlose Sandbox kommt mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse zustande; der Vertrag über einen kostenpflichtigen Tarif mit dem Abschluss des Bestellvorgangs im Portal. Der Auftraggeber legt dabei eine Organisation an, der Shops, Käufer-Anbindungen, Nutzer und die Abrechnung zugeordnet sind.
B2.3. Der Auftraggeber kann weitere Nutzer in seine Organisation einladen und ihnen Rollen zuweisen. Er ist für alle Handlungen verantwortlich, die über die Nutzerkonten seiner Organisation vorgenommen werden, und hält Zugangsdaten geheim.
B3. Sandbox
B3.1. Jeder im Portal angelegte Shop kann für 28 Tage ab Anlage kostenlos in der Sandbox genutzt werden: unbegrenzte Test-Punchouts über das Portal, kein Zugriff durch produktive Einkaufssysteme. Ein Aufruf durch ein produktives Einkaufssystem wird in der Sandbox abgewiesen.
B3.2. Nach Ablauf der 28 Tage ruht die automatische Warenkorb-Erkennung für diesen Shop, bis für die Organisation ein kostenpflichtiger Tarif aktiv ist. Einstellungen, Käufer- Anbindungen und Zugangsdaten bleiben erhalten.
B3.3. Die Sandbox wird ohne Gewähr für Verfügbarkeit und ohne Support-Anspruch bereitgestellt. Organisationen, die länger als zwölf Monate ausschließlich in der Sandbox und ohne Aktivität verbleiben, kann Orcamultimedia nach Ankündigung per E-Mail mit einer Frist von 30 Tagen löschen.
B4. Tarife, Preise und Zahlung
B4.1. Die Tarife und Preise ergeben sich aus der Preisseite unter punchout.dev zum Zeitpunkt der Bestellung. Zum Stand dieser Bedingungen sind dies: Standard 49 € pro Monat oder 490 € pro Jahr (eine Anbindung, 100 Übergaben pro Monat, OCI und cXML); Pro 129 € pro Monat (drei Anbindungen, priorisierter Support); Zusatzanbindung 29 € pro Monat je Anbindung; Go-live-Service 490 € einmalig.
B4.2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. der im Land des Auftraggebers anwendbaren Umsatzsteuer. Die Steuer wird nach der beim Bestellvorgang angegebenen Rechnungsadresse berechnet. Für Auftraggeber in Staaten, die eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine vergleichbare Steuernummer kennen, ist deren Angabe beim Bestellvorgang Voraussetzung für den Vertragsschluss.
B4.3. Die Abrechnung erfolgt im Voraus für die gewählte Laufzeit (monatlich oder jährlich) über den Zahlungsdienstleister Stripe. Es gelten die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsmittel. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Auf der Kartenabrechnung erscheint die Zahlung als „PUNCHOUT.DEV“. Zahlungsmitteldaten werden ausschließlich von Stripe verarbeitet und erreichen die Server von Orcamultimedia nicht. Der Auftraggeber hält seine Rechnungsadresse und seine Steuernummer im Kundenportal aktuell.
B4.4. Der Go-live-Service ist eine einmalige Dienstleistung: Orcamultimedia richtet gemeinsam mit dem Kunden per Fernzugriff einen Shop und eine Käufer-Anbindung ein, prüft die Warenkorb-Erkennung und begleitet den ersten Test-Punchout mit dem Einkaufssystem des Käufers; der Aufwand ist auf vier Stunden begrenzt. Änderungen am Shop-System oder am Einkaufssystem des Käufers sind nicht enthalten.
B5. Anbindungen und Übergaben
B5.1. Eine Anbindung ist eine aktivierte Käufer-Zugangsberechtigung (OCI oder cXML) einer Organisation. Jeder Tarif enthält die auf der Preisseite genannte Anzahl Anbindungen; weitere Anbindungen können als Zusatzanbindung hinzugebucht werden. Deaktivierte Zugangsberechtigungen zählen nicht.
B5.2. Die in einem Tarif enthaltene Anzahl Übergaben pro Kalendermonat ist ein Richtwert und keine technische Sperre: Übergaben werden bei Überschreitung nicht abgewiesen. Orcamultimedia informiert den Auftraggeber per E-Mail, wenn 80 % und 100 % des Richtwerts erreicht sind. Überschreitet eine Organisation den Richtwert dauerhaft erheblich, wird Orcamultimedia einen passenden Tarif vorschlagen; kommt innerhalb von 30 Tagen keine Einigung zustande, kann Orcamultimedia den Vertrag ordentlich zum Ende der Laufzeit kündigen.
B6. Tarifwechsel
B6.1. Der Auftraggeber kann den Tarif und die Anzahl der Zusatzanbindungen jederzeit im Portal ändern. Änderungen werden sofort wirksam und für die laufende Abrechnungsperiode anteilig verrechnet.
B6.2. Ein Wechsel in einen Tarif mit weniger enthaltenen Anbindungen ist nur möglich, wenn die Anzahl der aktivierten Anbindungen der Organisation nicht über dem neuen Umfang liegt.
B7. Laufzeit und Kündigung
B7.1. Kostenpflichtige Tarife haben eine Laufzeit von einem Monat oder einem Jahr und verlängern sich jeweils um dieselbe Laufzeit, wenn sie nicht vor Ablauf gekündigt werden.
B7.2. Der Auftraggeber kann jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen, über das im Portal verlinkte Kundenportal des Zahlungsdienstleisters oder per E-Mail. Bereits bezahlte Laufzeiten werden nicht anteilig erstattet.
B7.3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Orcamultimedia insbesondere vor, wenn der Auftraggeber den Dienst rechtswidrig nutzt, in fremde Shops einbindet oder mit der Zahlung länger als 90 Tage in Verzug ist.
B8. Zahlungsverzug
B8.1. Schlägt eine Zahlung fehl, unternimmt der Zahlungsdienstleister über einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen weitere Zahlungsversuche und informiert den Auftraggeber per E-Mail.
B8.2. Scheitern alle Versuche, wird die Organisation bis zum Ausgleich der offenen Rechnung in den Sandbox-Status versetzt: produktive Punchouts werden abgewiesen, Daten und Einstellungen bleiben erhalten. Mit dem Zahlungseingang wird der gebuchte Tarif ohne weiteres Zutun wieder aktiv.
B9. Pflichten des Auftraggebers
B9.1. Der Auftraggeber bindet das Snippet und die Plug-ins nur in Shops ein, die er betreibt oder für die er dazu berechtigt ist, und gibt Käufern nur die für sie bestimmten Zugangsdaten weiter.
B9.2. Der Auftraggeber ist für die Produktdaten, Preise und Verfügbarkeiten seines Shops, für die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte und für die Vereinbarungen mit seinen Käufern verantwortlich. Er stellt sicher, dass seine Käufer über die Verarbeitung ihrer Daten durch den Dienst informiert sind (Ziffer B12).
B9.3. Der Auftraggeber nutzt den Dienst nicht, um die Systeme Dritter zu beeinträchtigen, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder den Dienst in einer Weise zu belasten, die über eine übliche Nutzung erheblich hinausgeht. Orcamultimedia darf missbräuchliche Zugriffe technisch begrenzen.
B10. Verfügbarkeit, Wartung und Support
B10.1. Orcamultimedia strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99,5 % im Monatsmittel an, ohne dass hierfür eine Zusicherung übernommen wird. Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und vorab angekündigt. Nicht als Ausfall gelten Störungen bei Shop-Systemen, Einkaufssystemen, Zahlungs- oder Cloud-Dienstleistern und beim Internetzugang des Auftraggebers.
B10.2. Support erfolgt per E-Mail anhello@punchout.dev. Orcamultimedia antwortet im Tarif Standard in der Regel innerhalb von zwei Werktagen, im Tarif Pro innerhalb eines Werktags (priorisierter Support). Support umfasst den Dienst selbst; die Konfiguration von Shop-Systemen und Einkaufssystemen Dritter ist nicht Gegenstand des Supports, kann aber als Dienstleistung angeboten werden.
B10.3. Orcamultimedia entwickelt den Dienst fortlaufend weiter und darf Funktionen ändern oder ersetzen, soweit der Vertragszweck gewahrt bleibt. Die Ziffern 2.2 und 2.3 des Teils A gelten für die Plug-ins; für den Dienst selbst stellt Orcamultimedia Aktualisierungen während der Laufzeit bereit.
B11. Änderungen der Bedingungen und Preise
B11.1. Orcamultimedia kann diese Bedingungen und die Preise ändern. Änderungen, die den Auftraggeber nicht ausschließlich begünstigen, werden ihm mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt und gelten frühestens ab der nächsten Laufzeit.
B11.2. Widerspricht der Auftraggeber nicht bis zum Wirksamwerden oder nutzt er den Dienst nach dem Wirksamwerden weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei einem Widerspruch kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
B12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
B12.1. Personenbezogene Daten der Käufer und Inhalte von Warenkörben verarbeitet Orcamultimedia im Auftrag und nach Weisung des Kunden, der insoweit Verantwortlicher bleibt. Auf Wunsch schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung; die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in der Datenschutzerklärung genannt.
B12.2. Für die Daten der Nutzer des Portals und die Abrechnungsdaten ist Orcamultimedia selbst verantwortlich. Einzelheiten regelt dieDatenschutzerklärung.
B13. Nutzungsrechte am Dienst
B13.1. Der Auftraggeber erhält für die Laufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, den Dienst für die Shops seiner Organisation zu nutzen. Alle Rechte an der Software des Dienstes verbleiben bei Orcamultimedia.
B13.2. Für die Plug-ins gilt Ziffer 4 des Teils A. Soweit Plug-ins unter einer Open-Source-Lizenz bereitgestellt werden, geht diese vor.
B14. Beendigung
Mit Beendigung des Vertrags endet der Zugang zum Dienst. Orcamultimedia löscht die Daten der Organisation 30 Tage nach Beendigung; Sicherungskopien werden spätestens 14 Tage danach überschrieben. Rechnungs- und Buchungsdaten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufbewahrt.
B15. Anwendbares Recht, Sprache
Es gilt das Recht am Sitz von Orcamultimedia (Schweiz) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand richtet sich nach Ziffer 8.1 des Teils A. Die deutsche Fassung dieser Bedingungen ist maßgebend; die englische Fassung dient der Information.